VOIS | LHundG

Gefährliche Hunde sicher verwaltet

 
Allgemeine Softwarecharakteristik

Das Fachverfahren VOIS | LHundG unterstützt die Verwaltung bei der Umsetzung des je nach Bundesland gültigen Landeshundegesetzes. Ziel dieser Gesetze ist die Prävention und Abwehr der durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang mit ihnen möglicherweise entstehenden Gefahren. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, sind im Fachverfahren Halter und Hunde erfasst. Zusätzlich können entsprechende Erlaubnisse oder Geeignetheitsbestätigungen erteilt werden. Bekannte Beißvorfälle werden als Warnung angezeigt. Über die VOIS Vorgangslogik können je nach Bundesland die unterschiedlichsten Vorgänge bearbeitet werden. Vorteilhaft sind zudem das einheitliche Look-and-Feel in VOIS sowie die unterschiedlichen Schnittstellen zu anderen Fachverfahren wie VOIS | MESO.
 

Funktionen

Das Fachverfahren VOIS | LHundG bietet unter anderem folgende Funktionen, die je nach Bundesland variiert und konfiguriert werden können:

  • Antrag Erlaubnis
  • Antrag Geeignetheitsbestätigung
  • Neue Hunde erfassen
  • Hundeführer erfassen
  • Antrag auf Maulkorb- und Leinenbefreiung
  • Erteilen von Auflagen
  • Erteilen von Anordnungen
  • Mitteilung an andere Kommunen
  • Mitteilung an die Hundesteuerstelle
  • Anbindung MESO
  • Anbindung Gebührenkasse
  • Anbindung eAkte
  • Anbindung Bürgermonitor

Weitere Funktionalitäten

Schnittstellen

VOIS | LHundG bietet Schnittstellen zu verschiedenen Fachverfahren wie VOIS | MESO zur Prüfung von natürlichen Personen oder VOIS | GEKA für das Abrechnen von Gebühren. Zusätzlich ist die Software schnittstellenoffen. Zur Kommunikation mit nicht in VOIS integrierten Fachverfahren werden z. B. WebServices angeboten.

Vorfälle

Das Fachmodul VOIS | LHundG verfügt über einen separaten Bereich, in dem Vorfälle wie z. B. ein „Angriff durch einen Hund“ angelegt werden können. Zu jedem gemeldeten Vorgang können Aussagen vom Halter, Betroffenen und Zeugen angefordert und protokolliert werden. Nach Prüfung aller Unterlagen können entsprechende Auflagen oder Anordnungen erteilt werden. Die bekannten Vorfälle werden zum Halter und zum jeweiligen Hund als Hinweis angezeigt, sodass man Wiederholungstäter schnell ermitteln und finden kann.

Intranet-Auskunft

Mit der Intranet-Auskunft können andere Fachämter wie z. B. die für die Hundesteuer zuständige Abteilung auf definierte Daten des Hunderegisters zugreifen. Der Umfang der Auskunft ist abhängig von den Nutzerrechten. Protokolliert werden der Zeitpunkt der Anfrage, die Suchbegriffe sowie die Informationen zur Person.

Controlling

VOIS | LHundG beinhaltet eine Vielzahl von Auswertungs- und Protokollierungsmöglichkeiten im Controlling. So lassen sich beispielsweise Neuanmeldungen in einem Jahr oder die Anzahl der abgelehnten Erlaubnisse analysieren.

Online Funktionen

Die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH bietet eine Reihe von E-Government-Lösungen an: So stehen für VOIS-Fachverfahren abgeleitete Online-Vorgänge zur Erlaubnisbeantragung oder die Anträge für die Leinen- und Maulkorbbefreiung zur Verfügung.

Weitere aktuelle Informationen zu VOIS finden Sie unter www.vois.org.
 
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