VOIS | FISCH
Alles rund um Fischereischeine
Der Fischereischein, der im jeweiligen Landesrecht „FischG“ geregelt wird, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu fischen. Grundvoraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann.
Allgemeine Softwarecharakteristik
Das Fachverfahren VOIS | FISCH (Fischereischein) dient der Erfassung und Verwaltung von Fischereischeinen. Über einen einfachen VOIS-Vorgang wird der Fischereischein vom Antrag bis zur Erteilung erfasst. Die fertigen Fischereischeine können anschließend direkt bedruckt werden. Ergänzend dazu stehen weitere Vorgänge wie z. B. die Verlängerung, die Ersatzausstellung oder der Entzug zur Verfügung. Je nach Bundesland stehen auch Fischereischeinaufseherausweise zur Verfügung. Die entsprechenden Laufzeiten, Scheine und Gebühren werden dabei an das jeweilige Landesrecht angepasst. Das Fachverfahren VOIS | FISCH kann einzeln oder in der VOIS-Version integriert betrieben werden. Die automatische Anbindung an die VOIS eAkte, die Gebührenkasse und den Bürgermonitor stellt dabei einen erheblichen Mehrwert dar. Das einheitliche Look-and-Feel sowie die gleiche bzw. ähnliche Vorgangs- und Programmlogik erleichtern die tägliche Sachbearbeitung in den Bürgerbüros oder Bürgerservices.
Funktionen
Das Fachverfahren VOIS | FISCH bietet unter anderem folgende Funktionen:
- Antrag Fischereischein
- Antrag Jugendfischereischein
- Antrag Sonderfischereischein
- Verlängerung, Ersatz und Entzug von Fischereischeinen
- Fischereischeinaufseherausweis (in Planung)
- Gebührenabgabe
- Kontrollliste
- Anbindung eAkte
- Anbindung Bürgermonitor
Controlling
Über das Controlling in VOIS können die in dem jeweiligen Bundesland gültigen Abgaben nach Zeitraum ermittelt und angezeigt werden. Zusätzlich stehen die für das Bundesland gültigen Abgabeformulare fertig ausgefüllt zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Erstellen von Kontrolllisten, Statistiken und Excelexporten komplettiert den Controlling-Bereich.
Schnittstellen
VOIS | FISCH bietet Schnittstellen zu verschiedenen Fachverfahren wie VOIS | MESO zur Übernahme von natürlichen Personen und zur Ermittlung des aktuellen Hauptwohnsitzes, um die Zuständigkeit zu klären. Zusätzlich können Gebühren und Abgaben direkt über die VOIS | GEKA kassiert werden. Zur Kommunikation mit nicht in VOIS integrierten Fachverfahren werden z. B. WebServices angeboten.
Online Funktionen
Die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH bietet eine Reihe von E-Government-Lösungen an: So stellen wir für VOIS-Fachverfahren abgeleitete Online-Vorgänge für den Antrag eines Fischereischeins oder den Verkauf von Angelkarten und Marken zur Verfügung.
Weitere aktuelle Informationen zu VOIS finden Sie unter www.vois.org.
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