Artikel-ID: 201  ·  vom 29.08.2011  ·  70112 Aufrufe  ·  alle Versionen

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PC-KLAUS Zentralregister

Allgemein: Muss ich Anfragen an das Zentralregister elektronisch stellen?

Antwort

Für Führungszeugnisse sind (außer in Ausnahmesituationen) keine Anfragen auf Papier mehr erlaubt.

Gewerbezentralregisteranfragen sowie Mitteilungen an das Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister können weiterhin auf Papier durchgeführt werden.

Mit PC-KLAUS 32 können Sie elektronische Anfrage-Dateien für die AUMIAU-Schnittstelle erstellen und Antwort-Dateien einlesen.

Stichworte: elektronisch, Zentralregister, Führungszeugnis, Zentralregisterauskunft, BZR, GZR