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Artikel-ID: 201 ·
vom 29.08.2011 ·
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PC-KLAUS Zentralregister
Allgemein: Muss ich Anfragen an das Zentralregister elektronisch stellen?
Antwort
Für Führungszeugnisse sind (außer in Ausnahmesituationen) keine Anfragen auf Papier mehr erlaubt.
Gewerbezentralregisteranfragen sowie Mitteilungen an das Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister können weiterhin auf Papier durchgeführt werden.
Mit PC-KLAUS 32 können Sie elektronische Anfrage-Dateien für die AUMIAU-Schnittstelle erstellen und Antwort-Dateien einlesen.
Stichworte: elektronisch, Zentralregister, Führungszeugnis, Zentralregisterauskunft, BZR, GZR