Fundbüro 4.0 – neue VOIS-Verwaltungssoftware am Start – Verlierer, Finder und Verwaltungen werden „Gewinner“ mit www.Fundbürodeutschland.de
„Wer sucht – der findet!“ so die Redewendung aus der Bergpredigt. Die Stadt Emden geht diesbezüglich ab dem 2. Juni pragmatischere Wege jenseits des Glaubens und installiert in ihrer Verwaltung ab Juni die neue VOIS | FB Fundbüro-Software, entwickelt und installiert vom der HSH Niederlassung GS-Computerservice Eschwege. Sie verbindet nicht nur Verlierer und Finder online über die erste und einzig seriöse Online-Fundbüro-Portallösung www.Fundbürodeutschland.de mit der kommunalen Verwaltung sondern liefert zusätzlich eine ganze Reihe von Optionen, die auch gerade im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 Relevanz haben.
Grundsätzlich hilfreich ist schon die einheitliche VOIS | Plattform-Oberfläche und die darüber verbundenen Verwaltungs-Fachverfahren. So kann z.B. ein verlorener oder gefundener Ausweis über das Fachverfahren VOIS | MESO der Meldebehörde als verlustig oder gefunden angezeigt werden. Wohnt der Verlierer im Meldebezirk wird er unmittelbar informiert über das im Fundbüro aufgetauchte Dokument, falls nicht, wird der Ausweis an die zuständige Meldebehörde weitergeleitet und der Verlierer dann von dort informiert. Der Vorgang ist online absolviert natürlich wesentlich schneller und einfacher vollziehbar. Und sollte der Verlierer in seinem Meldebereich bereits einen neuen Ausweis beantragt haben, vermeidet die Verwaltung eine unnütze Ausstellung, weil sie bereits informiert ist, dass der Ausweis gefunden und auf dem Wege zum legitimen Besitzer ist.
Bei der Katalogisierung der Fundstücke wird die Arbeit ebenfalls vereinfacht durch die sogenannte Autovervollständigung bei der Eingabe der notwendigen Daten. Das spart nicht nur Zeit sondern erleichtert auch das Wiederfinden. So ist klar, dass die Begriffe Smartphone, Handy, Mobiltelefon etc. dasselbe meinen oder auch Markennamen von Mobiltelefonen automatisch der Kategorie Mobiltelefon zugeordnet werden.
Ebenfalls automatisiert ist die Einhaltung der Fristen zum eventuellen Eigentumserwerb für den Finder, die Vernichtung bei Nichtabholung von z.B. Dokumenten oder die potentielle Versteigerung von Wertgegenständen, die nach sechs Monaten nicht abgeholt worden sind.
Dabei spielt übrigens noch ein ressourcenschonender Aspekt eine Rolle. Mobiltelefone, die nicht abgeholt wurden, mußten aus Datenschutzgründen von den Fundbüros der Kommunen bisher vernichtet werden.
Ab jetzt können diese Geräte über den GS-Computerservice Eschwege einer DSGVO-konformen Datenlöschung zugeführt werden und dann entweder von den Kommunen versteigert oder dem Finder mit Eigentumserwerb angeboten werden.
Zusammengefasst kann man sagen: Emden hat mit der Entscheidung für das VOIS | FB (Fundbüro) sicher nichts falsch gemacht und geht mit gutem Beispiel voran.
Herzlichen Glückwunsch Emden!
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